Informationen
zur Wahl der Seniorenvertretung in der Stadt Lingen (Ems) vom 09. bis 13. November 2026
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die
• am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben und
• ihren ersten Wohnsitz in der Stadt Lingen (Ems) haben.
Die Wahlberechtigung ist durch Vorlage des Personalausweises zu belegen.
So können Sie wählen
Persönliche Stimmabgabe im Rathaus
Die Wahl findet vom 09. bis 13. November 2026 in den Räumlichkeiten des Rathauses statt. Die Stimmabgabe ist zu folgenden Zeiten möglich:
Montag und Dienstag | 9.00 – 16.00 Uhr |
Mittwoch | 9.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 9.00 - 20.00 Uhr |
Freitag | 9.00 - 12.30 Uhr |
Am Donnerstag besteht die Möglichkeit, den wahlvorgang bis 20.00 Uhr wahrzunehmen.
Wahllokal
Raum P05 im Erdgeschoss des Rathauses – barrierefrei.
Briefwahl
Wer im Zeitraum der Wahl verhindert ist, die Stimme persönlich abzugeben, kann auf Antrag per Briefwahl wählen.
• Briefwahlunterlagen werden ab dem 19. Oktober 2026 persönlich
ausgehändigt.
• Erhältlich bis zum 06. November 2026 bei der Stadt Lingen (Ems),
Zimmer 241, oder zu den jeweiligen Öffnungszeiten in den
Ortverwaltungen.
• Danach erhalten Sie die Unterlagen im Wahllokal.
• Wer die Unterlagen nicht persönlich abholt, muss eine Vollmacht
für die Vertretungsperson vorlegen.
Die Vollmacht kann auf den Internetseiten der Stadt Lingen (Ems) und der Seniorenvertretung Lingen heruntergeladen werden:
www.lingen.de/wahlseniorenvertretung
www.seniorenvertretung-lingen.de
Wichtig für Ihre Briefwahl
Der Stimmzettel kann auch sofort in die Urne geworfen werden.
Briefwahlstimmen können nur berücksichtigt werden, wenn sie bis zum Abschluss der Stimmabgabe am 13.11.2026 um 12.30 Uhr eingegangen sind. Ein Wahlbrief ist ungültig, wenn er erst nach Abschluss der Stimmabgabe eingegangen ist.
So wird gewählt
• Jede wahlberechtigte Person hat drei Stimmen.
• Die drei Stimmen dürfen auf dem Stimmzettel kumuliert und
panaschiert werden.
• Die Wahl ist geheim; eine unbeobachtete Stimmabgabe wird
gewährleistet.
• Zur Stimmabgabe kann eine Person des Vertrauens
hinzugezogen werden.
Vor der Ausgabe des Stimmzettels wird festgestellt, ob die wählende Person wahlberechtigt ist.
Durchführung der Wahl
Stadt Lingen (Ems)
Elisabethstraße 14–16
49808 Lingen (Ems)
Ansprechpartner
Christof Helming – Seniorenberater der Stadt Lingen (Ems)
Wahlausschussvorsitzender
Telefon: 0591 – 9144-520
E-Mail: c.helming@lingen.de
Hier können Sie sich ab dem 19. Oktober 2026 den Antrag zur Briefwahl sowie den Musterstimmzettel herunterladen!

