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Informationen


zur Wahl der Seniorenvertretung in der Stadt Lingen (Ems) vom 08. bis 12. November 2021

 

Wahlberechtigt:  Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet und ihren ersten Wohnsitz seit sechs Monaten in der Stadt Lingen (Ems) haben. Die Wahlberechtigung ist durch Vorlage des Personalausweises zu belegen.


Briefwahl: Wahlberechtigte, die im Zeitraum der Wahl verhindert sind, ihre Stimme persönlich abzugeben, können ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl auf Antrag ausüben. Wahlberechtigten werden die Briefwahlunterlagen ab dem 18. Oktober 2021 persönlich ausgehändigt. Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie bis zum 05. November 2021 bei der Stadt Lingen (Ems), Zimmer 410. Danach im Wahllokal. Sollten die Briefwahlunterlagen nicht persönlich abgeholt werden, ist eine Vollmacht für die Vertretungsperson vorzulegen.

Die Vollmacht können Sie auch auf der Internetseite https://www.lingen.de/familie-bildung/senioren/seniorenvertretung/seniorenvertretung.html sowie auf dieser Seite unten "Antrag zur Briefwahl" herunterladen.

Der Stimmzettel kann auch sofort in die Urne geworfen werden. Im Wege der Briefwahl abgegebene Stimmen können nur berücksichtigt werden, wenn sie bis zum Abschluss der Stimmabgabe am 12.11.2021 um 12.30 Uhr eingegangen sind. Ein Wahlbrief ist ungültig, wenn er erst nach Abschluss der Stimmabgabe eingegangen ist.


Wahl vom 08. bis 12. November 2021: Die Wahl findet in den Räumlichkeiten des Rathauses während der üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag statt. Am Donnerstag besteht die Möglichkeit, den Wahlvorgang bis 20.00 Uhr wahrzunehmen.

Termine:         Montag und Dienstag – von 9.00 bis 16.00 Uhr

                        Mittwoch – von 9.00 – 12.30 Uhr

                        Donnerstag – von 9.00 bis 20.00 Uhr

                        Freitag – von 9.00 bis 12.30 Uhr


Wahllokal: Raum P05 im Erdgeschoss des Rathauses (Barrierefrei)

Vor der Ausgabe des Stimmzettels ist festzustellen, ob der Wähler wahlberechtigt ist. Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen. Sie dürfen auf dem Stimmzettel kumuliert und panaschiert werden. Die Wahl hat geheim zu erfolgen. Eine unbeobachtete Stimmabgabe ist zu gewährleisten. Wahlberechtigte können sich zur Stimmabgabe einer Person ihres Vertrauens bedienen.


Hier können Sie sich den Antrag zur Briefwahl sowie den Musterstimmzettel herunterladen!

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